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Pflegebedürftige, welche durch Angehörige oder andere Personen
versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind gehalten,
entsprechend der zuerkannten Pflegestufe einen Beratungseinsatz
von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Pflegestufe 0,1 und 2
halbjährlich
ein Einsatz
Pflegestufe 3
vierteljährlich ein Einsatz
Es wird zur jeweiligen Pflegesituation beraten.
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, zu Pflegehilfsmitteln oder
anderen ergänzenden Diensten können vorgeschlagen werden.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen und Probleme im
Zusammenhang mit der häuslichen Pflege.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam das geforderte Formular für
die Pflegekasse,
welche die Kosten für diese Beratung übernimmt.
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Sie erreichen uns persönlich an sieben Tagen in der
Woche telefonisch unter 03583 - 54 06 70. |
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