Kirchliche Sozialstation Zittau e.V.
Mitglied bei der Diakonie Sachsen

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, bei eigener Verhinderung durch

Urlaub
eigenen Krankenhausaufenthalt oder bei
anderen Abwesenheitsgründen,

Urlaubspflege
durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen.

Die Kosten dafür werden bis zu einer Höhe von 1.510,00 € oder 28 Tagen pro Jahr von der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege nach SGB XI übernommen, wenn dem zu Pflegenden eine Pflegestufe zuerkannt wurde.

Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und anteilmäßig mit Ihrem Pflegegeld verrechnet!

Stundenweise Betreuung / Ersatzpflege
Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Ersatzpflegeperson organisieren konnten?

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.

Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit jährlich Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Diese können Sie nach Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihrem Bedarf bei uns abrufen.

Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!


Sie erreichen uns persönlich an sieben Tagen in der
Woche telefonisch unter
03583 - 54 06 70.
 
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