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Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, bei eigener
Verhinderung durch
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Urlaub |
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eigenen Krankenhausaufenthalt oder bei
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anderen Abwesenheitsgründen, |
Urlaubspflege durch einen Pflegedienst erbringen zu
lassen.
Die Kosten dafür werden bis zu einer Höhe von 1.510,00 € oder
28 Tagen pro Jahr von der Pflegekasse im Rahmen der
Verhinderungspflege nach SGB XI übernommen, wenn dem zu
Pflegenden eine Pflegestufe zuerkannt
wurde.
Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und
anteilmäßig mit Ihrem Pflegegeld verrechnet!
Stundenweise Betreuung / Ersatzpflege
Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine
Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine
Kaffeerunde oder ähnliche Termine absagen mussten, weil Sie
kurzfristig für sich keine Ersatzpflegeperson organisieren
konnten?
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber
Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.
Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit jährlich Ersatzpflege in
Anspruch zu nehmen. Diese können Sie nach Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihrem Bedarf
bei uns abrufen.
Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen
und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!
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Sie erreichen uns persönlich an sieben Tagen in der
Woche telefonisch unter 03583 - 54 06 70. |
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